Mit Verabschiedung der Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) wurde auch die Erstellung des Energieausweises für jede Immobilie beschlossen.
Dieser Energieausweis ist beim Verkauf einer Immobilie oder bei der Vermietung von Wohnungen auf Verlangen vorzulegen.
Bei der Vermietung an Hartz IV-Empfänger fragen häufig die Arbeitsagenturen, ob der Vermieter den Energiepass bei den Verhandlungen vorgelegt hat. Wenn dies nicht der Fall ist, wird den Ordnungsämtern häufig Kontrollen empfohlen. Sollte der Energieausweis nicht vorhanden sein, könnte der Vermieter mit einem Bußgeld belegt werden.
Wir erstellen bedarfsorientierte Energieausweise - je nach Größe des Objektes - ab 357,-- Euro incl. MwSt.