Dipl.-Volkswirt Dr. Friedhelm Fabers, Wirtschaftsingenieur,
Dipl.-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke für Mieten und Pachten.

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Hauskäufer aufgepasst !

Die fachgerechte Bewertung von Immobilien ist heute wichtiger denn je!

Bei der gegenwärtigen Wirtschaftslage ist bei Transaktionen von Immobilien die genaue Kenntnis des Verkehrswertes (Marktwertes) nach § 194 BauGB von größter Bedeutung.

Je nach Art des Objektes ist der Wert nach dem Vergleichswert, Sach- oder Ertragswert zu ermitteln. Ein Sachverständiger muss auf dem aktuellen Stand der sich ständig ändernden Bewertungsmethoden sein. Er hat durch persönliche Inaugenscheinnahme den baulichen Zustand, den evtl. Sanierungsstau, die langfristige Nutzungsmöglichkeit, die erforderlichen Modernisierungen und die Ortslage zu berücksichtigen.

Unser Honorar für Immobilienbewertungen richtet sich nach den Gebühren für Immobiliensachverständige.

Überprüfung der Erbschaftssteuer

Nach dem neuen Erbschaftssteuerreformgesetz vom 1. Jan. 2009 ist der Einheitswert Grundlage der Besteuerung. Die Finanzämter ermitteln diesen Wert nach dem Bewertungsgesetz vom 24.12.2008. Bei alten Gebäuden ist dieser Wert in vielen Fällen überhöht. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit eingeräumt, diese Werte durch Sachverständige auf ihre Plausibilität überprüfen zu lassen. Diese Werte sind bei der Festsetzung der Steuern zu berücksichtigen.

Durch unsere Gutachten konnte in mehreren Fällen die Steuerschuld erheblich reduziert werden.

Um festzustellen, ob sich ein Einspruch gegen die Wertermitlung des Finanzamtes lohnt, erstellen wir ein Kurzgutachten zum Preis von 178,50 Euro, incl. MwSt. Danach kann über ein Verkehrswertgutachten zwecks Einspruch entschieden werden.

Bei folgenden Entscheidungen sollte der Sachverständige für Immobilienbewertungen mit einbezogen werden:
 
  - Private Grundstücksgeschäfte
  Kauf und Verkauf von Immobilien
  Schenkung, Erbregelung, Nachlassregelung
  Scheidung, Berechnung des Zugewinns
  - Gewerbliche Grundstücksgeschäfte
  Kauf und Verkauf von Gewerbeimmobilien
  Standort und Entwicklungsprognosen
  Investitionsüberlegung (Residualverfahren)
  - Beleihungswertermittlung
  Ermittlung des Beleihungswertes nach BelWertV
  - Liquidationswertberechnung
  für Freilegung von Grundstücken
  - Zwangsversteigerung
  Plausibilitätsprüfung des gerichtlichen Gutachtens
 
 

 

 

 
Rufen Sie den Erfassungsbogen ab:
unter
www.immo-quick-check.de
oder per Fax (02324) 39 20 75
per Telefon   (02324) 39 20 76


Dipl.-Volkswirt Dr. Friedhelm Fabers   |   Am Grenzstück 25   |   D-45529 Hattingen   |   Tel. 02324 - 39 20 76